Aufenthaltsstatus
Der Aufenthaltsstatus stellt die Berechtigung einer Person dar, sich in der Schweiz aufzuhalten. Der Aufenthaltsstatus ist dafĂŒr ausschlaggebend, wie lange ein auslĂ€ndischer Besucher oder Zuwanderer legal im Land bleiben kann und welchen BeschrĂ€nkungen oder Auflagen er gegebenenfalls unterliegt.
Arbeits-/Aufenthaltsbewilligung
Verwenden sie bitte folgende Begriffe, um Ihr Status zu definieren.
Schweizer Staatsangehörige:
- Schweizer(in)
Angehörige der Mitgliedstaaten der EuropÀischen Union und EFTA:
- noch keine
- Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L EU/EFTA)
-
Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B EU/EFTA)
- Niederlassungsbewilligung
(Ausweis C EU/EFTA)
- Aufenthaltsbewilligung mit ErwerbstÀtigkeit
(Ausweis Ci EU/EFTA)
- GrenzgÀngerbewilligung (Ausweis G EU/EFTA)
Alle anderen AuslÀnder:
- noch keine
- Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)
-
Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)
- Aufenthaltsbewilligung mit
ErwerbstÀtigkeit (Ausweis Ci)
- GrenzgÀngerbewilligung (Ausweis G)
-
Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)
- VorlÀufig aufgenommene AuslÀnder
(Ausweis F)
- Asylsuchende (Ausweis N)
- SchutzbedĂŒrftige (Ausweis
S)